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Nachhaltigkeit

Als Hersteller chemischer Produkte und Zubereitungen stehen wir im stetigen Dialog mit Industrie- und Handelsverbänden. So stellen wir sicher, dass wir bezüglich der Anwendung und Auslegung der REACH-Verordnung stets auf dem neuesten Stand sind.

Am 1. Juni 2007 trat die EU-Chemikalienverordnung (EG)
Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) in Kraft.

Die Abkürzung REACH steht für Registration, Evaluation,
Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die

  • Registrierung
  • Bewertung
  • Zulassung
  • Beschränkung

von Chemikalien.

Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. REACH harmonisiert und vereinfacht das europäische Chemikalienrecht grundlegend.

Hersteller oder Importeure, welche Stoffe als solche und/oder Stoffe in Zubereitungen mit mehr als einer Tonne pro Jahr in der Europäischen Union herstellen oder in die Europäische Union importieren, fallen in den Geltungsbereich von REACH.

Zur Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben arbeiten wir eng mit unseren Kunden und Lieferanten zusammen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der
europäischen Chemikalienagentur ECHA.